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Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes hat der Landtag dafür die Weichen gestellt. Außerdem sieht die KiföG-Novelle kleinere Gruppen in Krippe und Hort vor. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder (bislang 1:6), im Hort sind es ab August 2027 im Durchschnitt 21 Kinder (bislang 1:22). Das Land stellt für diese Qualitätsverbesserung pro Jahr mehr als 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Kind mit Sonnenhut sitzt auf einem roten Dreirad, während ein weiteres Kind mit Baseballkappe im Hintergrund steht. Mehrere bunte Kinderfahrzeuge stehen auf einem sonnigen Hof.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten schrittweise alle Grundschulkinder ab der 1. Klasse mindestens 40 Stunden
Förderung, Bildung und Betreuung in Schule und Hort - unabhängig von der beruflichen Situation in den Familien.

Das bedeutet weniger Bürokratie für Eltern und Verwaltung:

  • keine Nachweise über Arbeits- und Wegezeit
  • keine Antragstellung notwendig
  • nur eine Anmeldung des benötigten Hortplatzes bei dem zuständigen Jugendamt

Bildungsministerin Simone Oldenburg bezeichnete die KiföG-Änderung als starkes Zeichen für starke Kinder: „Mit diesem Gesetz setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung um und schaffen ein unkompliziertes und bürokratiearmes Verfahren. Eltern sollen sich nicht mit Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitszeitnachweisen oder umfangreichen Anträgen beschäftigen müssen. Künftig genügt die Bedarfsanzeige, um den gesetzlichen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung wahrzunehmen.“

Nach den Worten der Ministerin geht Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig weit über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus. „Wir belassen es nicht beim Rechtsanspruch von 40 Stunden. Familien, die einen höheren Betreuungsumfang benötigen, können auch künftig einen 50-Stunden-Vertrag beantragen. Damit erhalten Eltern die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren“, sagte Oldenburg.

 

MV ist Spitzenreiter im Betreuungsumfang. Bei uns können Eltern weiterhin, wenn der Bedarf besteht, für ihre Kinder einen Förderumfang von 50 Wochenstunden beantragen. Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.

Die Antragstellung erfolgt wie bisher beim Jugendamt.

So läuft die Anmeldung

40 Stunden

  1. Formlose Mitteilung an das Jugendamt
  2. Anmeldung drei Monate vor Schuljahresbeginn

50 Stunden

  1. Formular des Jugendamts
    ausfüllen
  2. Formular einreichen – drei Monate vor Schuljahresbeginn

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es genügend Hortplätze für alle Kinder. Die Personalsituation bleibt stabil, weil die Anzahl der Kinder in den Horten steigen wird. Es stehen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis 2028 entstehen zusätzlich 2.000 neue Plätze, weitere 2.000 Plätze werden in Stand gesetzt.

Stärkung des Personals im Hort

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die engere Verzahnung von Grundschule und Hort. „Ganztagsbetreuung gelingt dann besonders gut, wenn Schule und Hort gemeinsam arbeiten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen eröffnet neue Bildungsangebote und stärkt die Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Feuerwehren, Jugendclubs oder anderen Partnern von Ort“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Erzieherinnen und Erzieher koordinieren den Ganztag. Sie begleiten den Übergang der Kinder vom Kindergarten, aber auch den täglichen Übergang von der Schule in den Hort. Dafür stellt das Land zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Zur besseren Abstimmung zwischen Schule, Hort und Eltern werden künftig Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren eingesetzt. Die sollen für einen gelungenen Übergang zwischen Unterricht und Hort sorgen und die Bildungsbiografie der Kinder begleiten. Für diese Aufgabe stellt das Land den Hortträgern ab dem kommenden Schuljahr insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen der Novelle ist außerdem die Verbesserung der Betreuungsqualität in Krippe und Hort. „Kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Deshalb verbessern wir das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Krippe und auch im Hort. Das ist ein enormer finanzieller Kraftaufwand, von mehr als 40 Millionen Euro jährlich für das Land. Aber er ist dringend notwendig. Bei der Umsetzung schaffen wir verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen“, sagte Oldenburg.

Mit Blick auf sinkende Kinderzahlen unterstrich die Bildungsministerin, dass die Qualitätsverbesserungen zugleich Beschäftigungsperspektiven für pädagogische Fachkräfte eröffnen. „Durch das bessere Fachkraft-Kind-Verhältnis werden landesweit mindestens 1.500, möglicherweise bis zu 2.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Gleichzeitig entwickeln wir gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur Perspektiven für Beschäftigte, damit Fachkräfte den Einrichtungen erhalten bleiben.“

Beitragsfreiheit für alle Kinder

Die Kindertagesförderung im Hort soll mit der Gesetzesänderung für alle Kinder mit und ohne Behinderungen vollständig elternbeitragsfrei sein.

Die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder erhöht die Chancengerechtigkeit und ihren Bildungserfolg.

In unserem Land besuchen bereits rund 78 Prozent der Kinder im Grundschulalter den Hort.

Eltern sparen je Kind bis zu 18.000 Euro an Betreuungskosten. Daran hält die Landesregierung auch in finanziell schwierigen Zeiten fest.

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

Eltern können ihre Kinder wohnortnah in einem Hort oder bei einer Kindertagespflegeperson fördern lassen.

Alle Kindertagspflegepersonen können künftig Grundschulkinder nach der Unterrichtszeit betreuen.